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Amtliche Vorprüfung

  • Grundsatz: In der Schweiz findet abgesehen von 2 Ausnahmen keine Vorprüfung statt.
  • Ausnahmen:
    • Prüfung des Patentgesuches auf das Vorhandensein der formalen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Patentierbarkeit
    • Totale amtliche Vorprüfung bei Erfindungen in
      • der Zeitmessungstechnik
      • von Textilveredelungsverfahren.

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