Einleitung zu Patenten

Das Patent
- ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht
- gibt dem Inhaber ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht, anderen zu verbieten, die patentierte Erfindung zu verwenden
- monopolisiert eine Innovation auf 20 Jahre
- sichert Lizenzen
- beschränkt den know-how-Abfluss
- schützt vor Klagen Dritter
- dient der Imagepflege.
Tipp 1:
Ziehen Sie einen Patent-Anwalt bei! Vgl. www.patent-anwaelte.ch. Nur er kann beurteilen, ob die (kosten- und zeitintensive) Patentanmeldung Aussicht auf Erfolg hat.
Tipp 2:
Sprechen Sie vorher mit niemandem darüber, nicht mit
- Investoren und
- Verwertern.
Schreiben Sie zur Erfindung oder Entwicklung
- keine Fachartikel.
Beauftragen Sie für die Prototypenausarbeitung keine Werkstätte ohne vorgängige Unterzeichnung eines Auftrags/Werkvertrags, in welchem das Urheberrecht an der technischen Umsetzung Ihnen zusteht. Vgl. www.anwaelte.ch.
Denn durch die Preisgabe geht das wichtige Merkmal der „Neuheit“, die Patentierbarkeit und damit der wirtschaftliche Erfolg verloren. Dritte können Ihre Erfindung weiterentwickeln und sogar für sich als Patent anmelden.
Tipp 3:
Eine Erfindung muss 3 Kriterien erfüllen:
- Neuheit
- Erfinderische Tätigkeit
- Anwendbarkeit
News
+++ Der Bundesrat will den Technologiestandort Schweiz besser schützen! +++ Er plant die Schaffung eines eidg. Patentgerichtes und den Schutz des Titels „Patentanwalt“ +++ .



