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Patentrecherche und Prüfung der Erfindung

Patentrecherche

Jedem Erfinder ist die vorgängige Patentrecherche durch einen Fachmann, zumeist Patentanwalt, zu empfehlen.

Prüfung der Erfindung durch einen Patent-Anwalt

  • Prüfung der Neuheit mittels umfangreicher Nachforschungen
  • Aufbereitung von
    • Antrag
    • Patentumschreibung
      • Risiko 1 bei unsorgfältigem Vorgehen: nichtssagendes Patent
      • Risiko 2 bei unsorgfältigem Vorgehen: zu enger Schutzumfang
    • Patentdokumentation
  • Entscheid, wo und wann die Patentanmeldung erfolgen soll
    • National (IGE)
    • Europaweit (beim IGE oder beim Europäischen Patentamt München)
    • weltweit
  • Ev. Entscheid, nicht zu patentieren (vgl. Tipps)

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