. .
Drucken/Print

Eingangsprüfung

Nach Eintreffen der Patentanmeldung überprüft das IGE die eingereichten Unterlagen.

Sind alle Minimalerfordernisse erfüllt,

  • wird das Anmeldedatum zuerkannt;
  • erhält der anmeldende Erfinder eine sog. Hinterlegungsbescheinigung.

Minimalerfordernisse

  • ausgefülltes Antragsformular
  • identifizierbarer Patentbewerber
  • Beschreibung der Erfindung
  • Formulierter Patentanspruch
  • Patentzeichnungen, die sich auf Beschreibung und/oder Patentanspruch beziehen
  • Gewahrte Amtssprache (deutsch, französisch, italienisch).

weiterempfehlen:

  • email
  • Twitter
  • LinkedIn
  • del.icio.us
  • Facebook