Von der Idee bis zur Patenterteilung

Das Prozedere von der Idee bis zur Patenterteilung gestaltet sich wie folgt:

  1. Patentrecherche
  2. Prüfung der Erfindung durch einen Patent-Anwalt
  3. Patentanmeldung / Beschreibung des Patentanspruchs
  4. Eingangsprüfung / Hinterlegungsbescheinigung
  5. Amtliche Vorprüfung
  6. Prüfung
  7. Patenterteilung
  8. Patentschrift

Tipp 5:

Die Schweiz und Fürstentum Liechtenstein sind ein Schutzgebiet und es gilt einheitliches Patentrecht.

Tipp 6:

Patentierung ja oder nein?

Der wichtigste Entscheid ist derjenige, patentieren lassen ja oder nein?

  • Mit der Patentierung wird die Erfindung detailliert offengelegt.
  • Oft ist die Patenturkunde die Anleitung zum Ideenraub.
  • Nur wer genügend Mittel für die Geltendmachung von Patentverletzungen hat, findet den wirklichen Nutzen einer Patentierung.

Lassen Sie sich hiezu von einem Patent-Anwalt beraten!

Tipp 7:

Erfindungen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entstehen, gehören grundsätzlich dem Arbeitgeber (OR 332).

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