Von der Idee bis zur Patenterteilung
Das Prozedere von der Idee bis zur Patenterteilung gestaltet sich wie folgt:
- Patentrecherche
- Prüfung der Erfindung durch einen Patent-Anwalt
- Patentanmeldung / Beschreibung des Patentanspruchs
- Eingangsprüfung / Hinterlegungsbescheinigung
- Amtliche Vorprüfung
- Prüfung
- Patenterteilung
- Patentschrift
Tipp 5:
Die Schweiz und Fürstentum Liechtenstein sind ein Schutzgebiet und es gilt einheitliches Patentrecht.
Tipp 6:
Patentierung ja oder nein?
Der wichtigste Entscheid ist derjenige, patentieren lassen ja oder nein?
- Mit der Patentierung wird die Erfindung detailliert offengelegt.
- Oft ist die Patenturkunde die Anleitung zum Ideenraub.
- Nur wer genügend Mittel für die Geltendmachung von Patentverletzungen hat, findet den wirklichen Nutzen einer Patentierung.
Lassen Sie sich hiezu von einem Patent-Anwalt beraten!
Tipp 7:
Erfindungen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entstehen, gehören grundsätzlich dem Arbeitgeber (OR 332).



