Recht auf das Patent

Das Recht auf das Patent steht zu

  • Dem Erfinder
  • seinem Rechtsnachfolger
  • dem Dritten, dem die Erfindung aus einem andern Rechtsgrunde gehört.

Das Recht auf das Patent wird verletzt, wenn

  • ein Nichtberechtigter die Patentanmeldung veranlasst
  • er sich das Patent erteilen lässt.

Diesfalls hat der Berechtigte Anspruch auf

  • Abtretung der Anmeldung oder des Patentes
  • Nichtigerklärung des vom Unberechtigten erlangten Patentes.

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