Das Recht auf das Patent steht zu
- Dem Erfinder
- seinem Rechtsnachfolger
- dem Dritten, dem die Erfindung aus einem andern Rechtsgrunde gehört.
Das Recht auf das Patent wird verletzt, wenn
- ein Nichtberechtigter die Patentanmeldung veranlasst
- er sich das Patent erteilen lässt.
Diesfalls hat der Berechtigte Anspruch auf
- Abtretung der Anmeldung oder des Patentes
- Nichtigerklärung des vom Unberechtigten erlangten Patentes.
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