Glossar
Begriff |
Begriffsumschreibung |
| Abhängiger Patentanspruch | Jede Präzisierung des Patentanspruchs wird als „abhängiger Patentanspruch“ definiert. |
| Eingangsprüfung | Das IGE prüft nach Eingang der Patentanmeldung die eingereichten Unterlagen und stellt, wenn die Minimalerfordernisse erfüllt sind, die Hinterlegungsbescheinigung aus. |
| Erfinder | Der Erfinder ist der Ideenspender; es ist nicht zwingend, dass er als Patentinhaber angemeldet wird. |
| Kombination von Patentansprüchen | Wenn die Erfindung verschiedene Elemente, die eine erfinderische Einheit bilden, enthält, kann diese als einziges Gesuch dargelegt werden. |
| Minimalerfordernisse |
Die Minimalerfordernisse sind Voraussetzung für Anmeldedatum und Ausstellung der Gesuchsnummer:
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| Patentamt in der Schweiz | Institut für geistiges Eigentum (IGE), Bern |
| Patentanmeldung | Patentantrag verbunden mit Beschreibung und Zeichnungen |
| Patentinhaber | Derjenige, dem das Patent zusteht |
| Patentrecherche | Nachforschung, ob für die Idee nicht bereits ein Patent erteilt wurde |
| Patentschrift | Die Patentschrift gibt den essentiellen Inhalt des bewilligten Patentes wieder. |
| Patentveröffentlichung | Publikation der Patenterteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) |
| Unabhängiger Patentanspruch | Der erste Anspruch wird „unabhängige Patentanspruch“. |
| Verfahrenssprache im Patentwesen |
Es sind die drei offiziellen Landessprachen:
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| Zeichnungen | Die Zeichnungen dienen der Verständlichmachung des Patentgegenstandes; zeichnerisch ist es einfach das Zusammenwirken der Erfindungsmerkmale aufzuzeigen. |
| Zusammenfassung der Erfindung | Die Zusammenfassung der Erfindung, in der Patentschrift wiedergegeben, dient der Präzisierung des Schutzumfangs. |







