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Patente / Patentrecht / Patentschutz

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Glossar

Rechtsgebiet:
Patente / Patentrecht / Patentschutz
Stichworte:
Patente, Patentrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Begriffsumschreibung

Abhängiger Patentanspruch Jede Präzisierung des Patentanspruchs wird als „abhängiger Patentanspruch“ definiert.
Eingangsprüfung Das IGE prüft nach Eingang der Patentanmeldung die eingereichten Unterlagen und stellt, wenn die Minimalerfordernisse erfüllt sind, die Hinterlegungsbescheinigung aus.
Erfinder Der Erfinder ist der Ideenspender; es ist nicht zwingend, dass er als Patentinhaber angemeldet wird.
Kombination von Patentansprüchen Wenn die Erfindung verschiedene Elemente, die eine erfinderische Einheit bilden, enthält, kann diese als einziges Gesuch dargelegt werden.
Minimalerfordernisse

Die Minimalerfordernisse sind Voraussetzung für Anmeldedatum und Ausstellung der Gesuchsnummer:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • identifizierbarer Patentbewerber
  • Beschreibung der Erfindung
  • Formulierter Patentanspruch
  • Patentzeichnungen, die sich auf Beschreibung und/oder Patentanspruch beziehen
  • Gewahrte Amtssprache (deutsch, französisch, italienisch).
Patentamt in der Schweiz Institut für geistiges Eigentum (IGE), Bern
Patentanmeldung Patentantrag verbunden mit Beschreibung und Zeichnungen
Patentinhaber Derjenige, dem das Patent zusteht
Patentrecherche Nachforschung, ob für die Idee nicht bereits ein Patent erteilt wurde
Patentschrift Die Patentschrift gibt den essentiellen Inhalt des bewilligten Patentes wieder.
Patentveröffentlichung Publikation der Patenterteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
Unabhängiger Patentanspruch Der erste Anspruch wird „unabhängige Patentanspruch“.
Verfahrenssprache im Patentwesen

Es sind die drei offiziellen Landessprachen:

  • deutsch
  • französisch
  • italienisch
Zeichnungen Die Zeichnungen dienen der Verständlichmachung des Patentgegenstandes; zeichnerisch ist es einfach das Zusammenwirken der Erfindungsmerkmale aufzuzeigen.
Zusammenfassung der Erfindung Die Zusammenfassung der Erfindung, in der Patentschrift wiedergegeben, dient der Präzisierung des Schutzumfangs.

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